[Überschrift]

Gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 StromNZV ergeben sich die Mengen der Verlustenergie pro Netz-und Umspannebene aus der Differenz von Einspeisung und Entnahme elektrischer Energie.

Informieren Sie sich hier über die Netzverluste der E.ON Netz GmbH.

Alle Details der Ausschreibung für die Deckung von Netzverlusten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

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