Individuelle Netzentgelte
§19 Abs. 2 S. 1 StromNEV

Gemäß §19 Abs. 2 S. 1 StromNEV ist die E.ON Netz GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

 

Die E.ON Netz GmbH hat nach den Vorgaben der BNetzA die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für seine Netzanschlussebene Hochspannung ermittelt.

 

Auf Basis dieses Hochlastzeitfensters bietet die E.ON Netz GmbH Letztverbrauchern, deren Stromentnahme aus dem Netz für den eigenen Verbrauch an der Kunden-Entnahmestelle im vorangegangenem Kalenderjahr der Antragstellung eine erhebliche Abweichung aufwiesen oder die glaubhaft darlegen, dass eine erhebliche Abweichung (siehe Erheblichkeitsschwelle) der Jahreshöchstlast für das Folgejahr eintritt, ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV an.

Individuelles Netzentgelt
Netz-/Umspannebene Erheblichkeitsschwelle
HS 10%

Maßgeblich für die Netzentgeltberechnung der atypischen Netznutzung ist der von der BNetzA aktuell gültige und veröffentlichte "Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 Strom-NEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV (Stand September 2011)."

Dieser ist hier abrufbar.

 

Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die BNetzA, und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.

 

Für nachfolgende Letztverbraucher im Netzgebiet der E.ON Netz GmbH wurde durch die Bundes-netzagentur (BNetzA) individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV genehmigt.

Letztverbraucher im Netzgebiet der E.ON Netz GmbH
Letztverbraucher Genehmigungszeitraum BNetzA-Geschäftszeichen
Pumpspeicherkraftwerk Tanzmühle (GDF SUEZ) 01.01.2011 - unbefristet BK4-11-015
Pumpspeicherkraftwerk Reisach (GDF SUEZ) 01.01.2011 - unbefristet BK4-11-015
Pumpspeicherkraftwerk Happurg (E.ON Wasserkraft) 01.01.2011 - unbefristet BK4-11-020
Pumpspeicherkraftwerk Waldeck I (E.ON Wasserkraft) 01.01.2011 - unbefristet BK4-11-020
Holcim 01.01.2011 - unbefristet BK4-11-045
MYLLYKOSKI (MD Papier) 01.01.2011 - unbefristet BK4-11-129
Petroplus Ingolstadt GmbH 01.01.2011 - unbefristet BK4-11-185
© E.ON Netz GmbH 2012