Preisblätter Netznutzung

Die E.ON Netz GmbH hat mit Beschluss vom 24. März 2009 von der Bundesnetzagentur die Erlösobergrenze für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode erhalten. Bei Vorliegen von Änderungen nach § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) hat eine Anpassung der Erlösobergrenze durch den Netzbetreiber jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres zu erfolgen. Die E.ON Netz hat unter Berücksichtigung dieser Änderungen und der Anpassung nach § 4 Abs. 4 ARegV eine neue ab dem 1. Januar 2010 geltende Erlösobergrenze ermittelt und der BNetzA mitgeteilt. Gemäß § 17 Abs. 1 ARegV passt die E.ON Netz GmbH die Netzentgelte zum 01. Januar 2010 an.


Das Gesamtentgelt für die Netznutzung des Stromnetzes der E.ON Netz GmbH setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.

 

In den Netzentgelten sind enthalten:

 

  • Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.),

  • Bereitstellung von Systemdienstleistungen und

  • Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste.

Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrkosten für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe sowie Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Preisblätter für Netznutzer (Entnahmestellen)

Preisblatt 1

Entgelt für die Netznutzung (Jahresleistungspreissystem)

Preisblatt 2

Entgelt für die Netznutzung (Monatsleistungspreissystem)

Preisblatt 3

Entgelt für Netzreservekapazität

Preisblatt 4

Blindleistungsinanspruchnahme

Preisblatt 5

Notversorgung

Preisblatt 6

Mess- und Abrechnungspreis



Preisblätter für Einspeiser in das Netz

Preisblatt 7

Entgelt für dezentrale Einspeisung

© E.ON Netz GmbH 2010