Notversorgung
Der Netznutzer stellt sicher, dass sein Netzanschluss mindestens einem Bilanzkreis beim Verteilnetzbetreiber zugeordnet ist. Ist der Netzanschluss nicht Bestandteil eines bestehenden Bilanzkreises beim Verteilnetzbetreiber, z. B. weil keine gültige Vertragsbeziehung zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Bilanzkreisverantwortlichen zur Abwicklung von Energielieferungen besteht oder der Anschluss keinem Bilanzkreis zugeordnet ist, wird der Netznutzer im Rahmen der Notversorgung vom Verteilnetzbetreiber beliefert.
Die Notversorgung des Netznutzers endet, wenn der Netzanschluss des Netznutzers wirksam einem anderen Bilanzkreis beim Verteilnetzbetreiber zugeordnet ist.
Preisblatt 5
| Es gelten die veröffentlichten Ausgleichspreise des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers, mindestens sind aber die der E.ON Netz durch die Notversorgung entstehenden Kosten zu ersetzen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Preise zzgl. Netznutzung, Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Mehrkosten aus EEG, Messung und Abrechnung, Stromsteuer, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
