Blindleistungsinanspruchnahme

Bei der Entnahme von Wirkleistung aus dem Netz der E.ON Netz GmbH hat der Netznutzer am Netz-anschlusspunkt standardmäßig einen Leistungsfaktor gemäß den Netzanschlussregeln bzw. dem Netzanschlussvertrag einzuhalten.

Preisblatt 4

Blindleistungsinanspruchnahme gültig ab 1. Januar 2010
   
Standardbereich 0,00 ct/kvarh
Erweiterter Bereich 0,06 ct/kvarh
Unzulässiger Bereich 0,87 ct/kvarh
Preise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
© E.ON Netz GmbH 2010