Beispielrechnung
Stand 01. Januar 2010
| Maximale Leistung | 55.000 kW |
| Jahresarbeit in kWh | 302.250.000 kWh/a |
| Spannungsebene der Entnahmestelle Hochspannung | Hochspannung |
| abzüglich | |
| Bestellte und in Anspruch genommene Netzreservekapazität | 5.000 kW |
| Bezogene Reservearbeit | 2.250.000 kWh/a |
| Zeitdauer der Inanspruchnahme | 450 h |
Berechnung der Netzentgelts
Zur Bestimmung des Netzentgelts im Jahresleistungspreissystem ist die Bestimmung der Jahresbenutzungsdauer T in h/a notwendig. Diese ergibt sich als Quotient aus der Jahresarbeit und der maximalen Leistung:
T = 300.000.000 kWh/a / 50.000 kW = 6.000 h/a
Berechnung der Netzentgelts
In Abhängigkeit der Jahresbenutzungsdauer ist die entsprechende Spalte im Preisblatt 1 zu wählen, hier T >= 2500 h/a.
Das Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur ergibt sich aus der Summe des Leistungspreises und des Arbeitspreises:
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Leistungspreis |
|
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43,80 €/kWa x 50.000 kW |
+ |
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Arbeitspreis |
||
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0,19 ct/kWh x 300.000.000 kWh/a |
= |
2.760.000 €/a. |
Entsprechend Preisblatt 3 ergibt sich das Entgelt für die Netzreservekapazität in Abhängigkeit der Zeitdauer der Inanspruchnahme (T = 450 h):
Leistungspreis
21,16 €/kWa x 5.000 kW = 105.800 €/a.
Aus den einzelnen Bestandteilen setzt sich das Gesamtentgelt zusammen:
2.760.000 €/a + 105.800 €/a = 2.865.800 €/a.
Zusätzlich zu berücksichtigen sind die Entgelte für Messung und Abrechnung, ggf. Konzessionsabgabe, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G).
