5. Weitere Verträge
Vor Inbetriebnahme der neuen Erzeugungsanlage ist der Netznutzungsvertrag abzuschließen.
Als zusätzliche Dienstleistung bietet E.ON Netz den Anschlussinteressenten die ggf. notwendige Planung und Herbeiführung der Genehmigungsreife der Kraftwerksanschlussleitung von der Erzeugungsanlage bis zum Netzanschlussanpunkt an. Hierzu wird ein separater Planungsvertrag abgeschlossen.
Daran anknüpfend kann der Anschlussinteressent auch den Bau der Kraftwerksanschlussleitung bei E.ON Netz beauftragen. Hierzu wird ein separater Bauvertrag abgeschlossen.
