4. Abschluss Netzanschlussvertrag

Mit Wirksamwerden der Anschlusszusage wird der weitere Ablauf des Anschlussverfahrens gemäß KraftNAV in Gang gesetzt.

 

Netzbetreiber und Anschlussnehmer stellen einen Verhandlungsfahrplan auf, in dem Fristen zur Vorbereitung des Inhaltes (techn. Daten) sowie zum Abschluss eines Netzanschlussvertrages vereinbart werden. Die Anlagen des Netzanschlussvertrages werden spezifiziert. Mit Abschluss des Netzanschlussvertrages wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.

 

Parallel unternimmt E.ON Netz im Bedarfsfall zur Ertüchtigung des Netzes die Maßnahmen, die notwendig sind, damit die eingespeiste Energie vom Netzanschlusspunkt in das öffentliche Netz abtransportiert werden kann.

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