3. Anschlusszusage
Nach Eingang des Antrages mit den erforderlichen Angaben führt E.ON Netz die notwendige Prüfung für eine Anschlusszusage nach den Vorgaben der KraftNAV durch. Hierfür wird für Standardanfragen eine Prüfungsgebühr in Höhe von 18.000 € erhoben. Die netztechnische Untersuchung wird in der Regel nach drei Monaten abgeschlossen. Sofern die Prüfung positiv abgeschlossen wird, wird eine Anschlusszusage erteilt.
Mit der Anschlusszusage erhält der Anschlussinteressent die Zusage der Reservierung der angefragten Netzanschlussleistung an dem technisch geeigneten Netzanschlusspunkt. Die Anschlusszusage wird wirksam, wenn der Anschlussinteressent die nach KraftNAV festgelegte Reservierungsgebühr (1000 €/MW Netzanschlussleistung) innerhalb eines Monats nach Erteilung der Anschlusszusage zahlt.
Auf Wunsch des Kunden führt E.ON Netz parallel zum weiteren Prozess Berechnungen auf Basis kundenspezifischer Last-, Netz- bzw. Einspeiseszenarien zur Bestimmung der Auslastung des Netzes und möglichen Einschränkungen der Übertragungsfähigkeit des Netzes durch. Somit kann der Anschlussnehmer eigenständig Bewertungen von möglichen Einspeiseeinschränkungen vornehmen.
