Technische Mindestanforderungen für Anschlüsse am Netz
der E.ON Netz GmbH

Netzbetreiber sind für den sicheren Betrieb ihrer Netze verantwortlich. Um dies zu gewährleisten, verlangt das Energiewirtschaftsgesetz in seiner aktuellen Fassung von den Netzbetreibern, Anschlussbedingungen für Anlagen an ihrem Netz festzulegen und zu veröffentlichen.

 

Die E.ON Netz kommt dieser Verpflichtung mit den Netzanschlussregeln nach. Darin werden die Anforderungen für Anschlussnehmer beschrieben, die diese beim Betrieb ihrer Anlagen am Netz der E.ON Netz einzuhalten haben. Sie gliedern sich in:

 

  1. "Netzanschlussregeln Hoch- und Höchstspannung"
    (Stand: 1.04.2006), die für alle Anschlüsse gelten.

  2. "Anforderungen an seeseitige Anschlüsse an das Netz von E.ON Netz" (Stand: 1.04.2008), die für Netzanschlüsse von Offshore-Anlagen in der Nordsee gelten

 

Aufgrund der engen Verzahnung des 110-kV-Netzes von E.ON Netz mit dem Netz des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers transpower sind Anforderungen formuliert, die den sicheren Betrieb des Gesamtsystem gewährleisten. Aufgrund der bisherigen Zugehörigkeit des Höchstspannungsnetzes zur E.ON Netz sind im Text der Netzanschlussregeln noch jeweils sowohl die Höchstspannungs- als auch die Hochspannungsnetze erwähnt.

 

Für den Betrieb von Netzanschlüssen ist mindestens ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer und der E.ON Netz GmbH erforderlich, aus dem sich, je nach konkreter Anschlusssituation, weitere Anforderungen ergeben können. Der Netzanschlussvertrag enthält unter anderem eine genaue technische Beschreibung des Netzanschlusses. Die Netzanschlussregeln und ggf. Anforderungen an seeseitige Netzanschlüsse sind Bestandteil des Netzanschlussvertrages.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Kundenansprechpartner der Organisationseinheit Netzverträge gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der Kundenansprechpartner, T 49 (0)921 / 9 15 - 45 31

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