Vorgaben zur Rechnungsstellung nach § 12 EEG und Berechnungsdateien

Härtefallregelung

 

Wird die Einspeisung von Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung wegen eines Netzengpasses im Sinne von § 11 Absatz 1 EEG reduziert, sind die von der Maßnahme betroffenen Betreiberinnen und Betreiber abweichend von § 13 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes für 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zuzüglich der zusätzlichen Aufwendungen und abzüglich der ersparten Aufwendungen zu entschädigen. Übersteigen die entgangenen Einnahmen nach Satz 1 in einem Jahr ein Prozent der Einnahmen dieses Jahres, sind die von der Regelung betroffenen Betreiberinnen und Betreiber ab diesem Zeitpunkt zu 100 Prozent zu entschädigen.

Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Regelung nach § 11 liegt, hat die Kosten der Entschädigung zu tragen. Gegenüber den betroffenen Betreiberinnen und Betreibern haftet er gesamtschuldnerisch mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist.

 

Zur Gleichbehandlung der Anlagenbetreiber, gegenüber denen eine Entschädigungspflicht besteht, hat die E.ON Netz in ihrer Richtlinie zur Umsetzung des § 12 EEG (Härtefallregelung) Mindestanforderungen zur Umsetzung des § 12 EEG festgelegt (vgl. Download).
Die Ermittlung der Entschädigungszahlung muss sowohl durch die Anlagenbetreiber praktisch umsetzbar als auch durch die E.ON Netz sowie einen Dritten nachvollziehbar sein.

Hintergründe/Ausfüllhinweise zu den Berechnungsdateien:

 

Um den Aufwand zur Ermittlung des Entschädigungsbetrages zu verringern sowie die Auszahlung dieses Betrages zeitnah zu gewährleisten, hat die E.ON Netz Kundenformulare entwickelt.

 

Diese Formulare stehen kostenlos zum Download zur Verfügung. Mit diesen standardisierten Formularen ist die Ermittlung des Entschädigungsbetrages auf Basis der veröffentlichten Richtlinie zur Umsetzung des § 12 EEG (Härtefallregelung) sowie der individuellen Angaben der EEG- bzw. KWKG-Anlage möglich.

 

Die Formulare sind vollständig auszufüllen. Dabei sind in die gelb markierten Zellen Pflichtangaben einzutragen; in die orange markierten Zellen können optionale Angaben eingetragen werden. Beim Öffnen der jeweiligen Datei sind die Makros zu aktivieren.

 

Bei vollständiger Eingabe aller Daten wird der Entschädigungsbetrag durch das Programm nach Klicken auf den Berechnungsbutton ermittelt.

 

Die Berechnungen dienen zur standardisierten Berechnung der Entschädigungshöhe. Spezialfälle können ggf. nicht vollständig abgebildet werden und sind im Einzelfall mit der E.ON Netz GmbH abzustimmen.

Passwortschutz

Die hier veröffentlichten Berechnungsdateien sind über Passwörter geschützt, die nur der E.ON Netz GmbH bekannt sind. Somit ist sichergestellt, dass keine Änderungen in der Datei durch den Anwender vorgenommen werden können.

Sofern durch Anwender oder Dritte mit tieferen IT-Kenntnissen der Passwortschutz aufgehoben wird und Änderungen vorgenommen werden, behält sich die E.ON Netz GmbH vor, die gestellte Rechnung zurückzuweisen und den Vorgang juristisch prüfen zu lassen.

Wichtig für die Rechnungsstellung/Entschädigungszahlung!

 

Die Formulare dieser Excel-Datei sind
1.) vollständig auszufüllen,
2.) komplett auszudrucken,
3.) zu unterschreiben,
4.) der Rechnung als Anlage beizufügen und,
5.) an folgende Adresse zu versenden:

 

E.ON Netz GmbH
NE-PRB
Luitpoldstraße 51
96052 Bamberg

Vorbehalt

Die E.ON Netz behält sich vor, insbesondere bei Anlagen, die in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, die Höhe der Entschädigungszahlung durch einen unabhängigen fachkundigen Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen.

 

Die Auszahlung des Entschädigungsbetrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß EEG bzw. KWKG vorliegen.

 

Sofern die Angaben im Rahmen der Rechnungslegung an die E.ON Netz unzutreffend sein sollten, behält sich die E.ON Netz eine verzinsliche Rückforderung gezahlter Entschädigungen im entsprechenden Umfang vor.

 


Berechnungslogik für das Spitzabrechnungsverfahren Wind (Veröffentlichung der Präsentation eines Workshops der E.ON Netz mit Anlagenbetreibern vom 12.05.2011) sowie erste Ansätze zu Photovoltaik-Entschädigungen

 

Die dem Berechnungsbeispiel zugrunde liegende Berechnungssystematik für Wind orientiert sich an den Vorgaben der Bundesnetzagentur entsprechend dem veröffentlichten Leitfaden EEG-Einspeisemanagement (Stand: 29.03.2011). Die Berechnungssystematik weicht von der Systematik nach 2.2.2 b der Richtlinie zur Umsetzung des § 12 EEG (Härtefallregelung) der E.ON Netz GmbH (Stand: 1. März 2010) ab. Eine Anpassung der Richtlinie erfolgt zeitnah. Ferner sind die in der Präsentation dargestellten Ansätze zu Photovoltaik-Entschädigungsvarianten als nicht rechtsverbindlich zu verstehen, sondern zeigen erste vorläufige Möglichkeiten auf, wie PV-Entschädigungen in Anlehnung an die Wind-Grundsystematik berechnet werden könnten.

 

Die E.ON Netz GmbH hat aufgrund einer Vielzahl von vorliegenden grundsätzlichen Fragen, aber insbesondere zum Spitzabrechnungsverfahren Wind, diese gesammelt, beantwortet und hiermit veröffentlicht. Dieser Fragenkatalog soll sowohl beim Vorliegen neuerer Erkenntnisse als auch bei einer angemessenen Erweiterung des Fragenspektrums laufend aktualisiert werden.

Aktuelles

1) Umstellung der Rechnungslegung ab Leistungszeitraum 01.07.2011 (EisMan Einsätze) auf Monatsrechnungen.
Bitte informieren Sie sich hierüber in den FAQs (Stand: 22.06.2011; 108 KB).

2) Entschädigung aufgrund EisMan für Photovoltaikanlagen
Die Berechnung der Ausfallentschädigungen erfolgt auf Basis der im Download-Bereich stehenden Berechnungsansätze für PV Anlagen. Rückfragen zur Rechnungsstellung sowie weitere Informationen und Dateien zur Abrechnung können von Herrn Marcus Hentschel angefordert werden.
Kontaktdaten siehe: http://www.eon-netz.com/pages/ehn_de/EEG
__KWK-G/Erneuerbare-_Energien-Gesetz/Kontakt/index.htm

 

© E.ON Netz GmbH 2012