Hintergründe Einspeisemanagement
Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 hat der Ausbau von Windenergieanlagen stark zugenommen, es wird immer mehr Strom aus Windkraft in die Netze eingespeist. Doch bereits heute stoßen die Hochspannungsnetze von E.ON Netz in einigen Regionen an ihre Kapazitätsgrenzen. Gemäß § 11 Abs. 1 EEG sind Netzbetreiber unbeschadet ihrer Pflicht nach § 9 EEG (Erweiterung der Netzkapazität) ausnahmsweise berechtigt, an ihr Netz angeschlossene Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Grubengas zu regeln, soweit andernfalls die Netzkapazität im jeweiligen Netzbereich durch diesen Strom überlastet wäre. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, einen möglichst hohen Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung unter Aufrechterhaltung der Netzsicherheit in das Netz zu integrieren und dabei den gesetzlich vorgeschriebenen, unverzüglichen Netzausbau nicht zu beeinträchtigen. Deshalb hat E.ON Netz in Schleswig-Holstein und Niedersachsen zum Teil erhebliche Netzverstärkungsmaßnahmen in Angriff genommen. So sind derzeit ca. 380 km zusätzliche Höchst- und Hochspannungsleitungen vorgesehen, um den insbesondere von Windenergieanlagen erzeugten Strom abzutransportieren.
Windbedingte Netzengpässe in der E.ON Netz-Regelzone
Trotz bereits bestehender Netzengpässe in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sollen weitere Windenergieanlagen an die Netze angeschlossen werden. Um den weiteren Zubau von Windparks ohne Gefährdung der Versorgungssicherheit zu ermöglichen, hat E.ON Netz als Übergangslösung - bis zur Realisierung der Ausbaumaßnahmen - das so genannte Erzeugungsmanagement (neu: Einspeisemanagement) eingeführt. Dieses ermöglicht einen weiteren Anschluss dezentraler Energieerzeugungsanlagen wie Windparks, Solarenergieanlagen und Biomasse-Kraftwerken bis der notwendige Netzausbau in Schleswig-Holstein und Niedersachsen abgeschlossen ist. Nach § 12 Abs. 1 EEG hat der Anlagenbetreiber für die Zeitdauer des Einspeisemanagements einen Anspruch auf Entschädigung.
