Gleichbehandlungsbericht der E.ON Energie AG

Gemäss § 8 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz hat der Gleichbehandlungsbeauftragte die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms der E.ON Energie AG zu überwachen. Hierzu legt er der Regulierungsbehörde jährlich einen Bericht vor und veröffentlicht ihn. Sie können sich hier den aktuellen Gleichbehandlungsbericht als PDF-Datei downloaden.

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