Verfahrensstand

Derzeit werden die Ergebnisse der Antragskonferenz bei der Genehmigungsbehörde, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr im Dezember bearbeitet und die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren auf Basis des neuen Rechtsrahmens vorbereitet.

Am 18. Dezember 2007 wurde das Niedersächsische Erdkabelgesetz verabschiedet. In Verbindung mit dem Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm sind nunmehr bei neuen Leitungen auf Höchstspannungsebene in bestimmten Planungssituationen, Teilverkabelungen vorgesehen.

E.ON Netz prüft derzeit, welche technischen Auswirkungen sich im Detail dadurch ergeben. Absehbar ist, dass das Gesetz zu einer Vielzahl von einzelnen Verkabelungsabschnitten führt. Offen ist derzeit noch, wie die bisher erreichten Planungs- und Genehmigungsfortschritte in den neuen Rechtsrahmen überführt werden soll. Hierzu befindet sich E.ON Netz in Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde.

E.ON Netz hat keine Präferenz für eine bestimmte Leitungstechnik und sieht es als Aufgabe des Gesetzgebers an, die Frage der Erdverkabelung in Abwägung der regionalen und volkswirtschaftlichen Belange zu entscheiden. Insofern begrüßen wir, dass sich das Land dieser Frage angenommen hat. Im Interesse einer verfassungsrechtlichen Unangreifbarkeit sowie gleicher Rahmenbedingungen in allen Bundesländern würde E.ON Netz allerdings eine bundeseinheitliche Regelung bevorzugen.

Download Unterlagen Antragskonferenz, (PDF, 39,3 MB)