Verfahrensstand
Am 18. Dezember 2007 wurde das Niedersächsische Erdkabelgesetz verabschiedet. In Verbindung mit dem novellierten Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm (LROP) sind nun bei neuen Leitungen auf Höchstspannungsebene in bestimmten Planungssituationen, Teilverkabelungen vorgesehen:
- in einem Abstand von weniger als 400 m zu Wohnsiedlungen
- in einem Abstand von weniger als 200 m zu Einzelwohnhäusern
- in Landschaftsschutzgebieten (vor 15. Oktober 2007 unter Schutz gestellt).
Die von E.ON Netz beauftragten Landschaftsplaner und Trassierungsfirmen haben auf der Basis des neuen Rechtsrahmens eine neue Trassenführung erarbeitet. Als Grundlage diente der Trassenverlauf der landesplanerischen Feststellung. Dieser wurde gemäß den Abstandsvorgaben des LROP angepasst.
Entwurf einer kombinierten Kabel-/Freileitungstrasse, (PDF, 545 KB)
Wie geht’s weiter?
Mitte April wurde die neue Trassierung in den Landkreisen Oldenburg und Diepholz auf Einladung der Raumordnungsbehörde (Regierungsvertretung Oldenburg) vorgestellt. An den Terminen hatten die Gemeinden die Gelegenheit, sich zu den Umplanungen zu äußern und das weitere Vorgehen mit E.ON Netz und der Regierungsvertretung zu besprechen. Auch im Nachgang konnten die Gemeinden ihre Stellungnahmen einreichen.
Die Regierungsvertretung Oldenburg hat anschließend Ende August eine raumordnerische Stellungnahme erteilt. Diese besagt, dass die kombinierte Kabel-/Freileitungstrasse bei Umsetzung der Variante 1 im Bereich Barnstorf den Erfordernissen und Zielen der Raumordnung entspricht.
E.ON Netz erarbeitet nun die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren.
